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AGB´s


AGB-Klausel – Abrechnung der Arbeitszeit
- Abrechnung der Arbeitszeit
Die erste Arbeitsstunde wird je angefangene Stunde berechnet.
Jede weitere Arbeitszeit wird in 30-Minuten-Einheiten abgerechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Rüst-, Vorbereitungs- und Nebenzeiten zählen zur Arbeitszeit.
Anfahrtskosten werden gesondert berechnet.